Was ist ein Baumangel ?


In der allgemeinen Definition ist ein Baumangel die „Abweichung des Ist-Zustandes eines Bauwerks vom geschuldeten Sollzustand“. Baumängel sind laut Verwaltungsgericht „unzureichende Zustände technischer Natur und nicht bewilligungswidrige Bauführungen". 

Von einem Mangel spricht man immer dann, wenn die bedungenen (vertraglich vereinbarten) oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften der Sache bzw. Leistung nicht vorliegen. Mangel bedeutet also immer eine Abweichung von der vertraglichen Vereinbarung. 

Baumängel erfordern viel Detailarbeit bei der Dokumentation und sind ein häufiger Grund für gerichtliche Auseinandersetzungen.